Inklusion
Unser festgelegtes Inklusionskonzept an der Heinrich Böll Gesamtschule Bornheim basiert auf dem Prinzip der gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft zwischen Lehrkräften und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Unser Inklusionskonzept
Inklusive Zusammenarbeit in der Schule betrifft gleichermaßen
- Schüler*innen
- Lehrer*innen
- die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten,
- die multiprofessionellen Teams in der Schule und
die außerschulischen Kooperationspartner.
In der Zusammenarbeit gehen wir von einer gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft zwischen Lehrer*innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Sinne eines Konsenses und gemeinsamen Handelns für die Schüler*innen aus. Dabei sind zusätzlich von und nach außen verschiedene Kooperationen möglich.
Unser Selbstverständnis von pädagogischer Geschlossenheit setzt die Bereitschaft voraus, Lebens- und Lernsituationen im umfassenden gemeinsamen Blick mit dem Wissen um die einzelnen und individuell unterschiedlichen Hintergründe zu betrachten.
Grundsätzlich haben alle Lehrkräfte alle Kinder und den gesamten Unterricht im Blick. Zwischen allen Lehrkräften ist eine enge Zusammenarbeit mit gegenseitigem Kompetenztransfer anzustreben.
Im Schuljahr 2024/2025 werden an der HBG ca. 55 Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet. In erster Linie Kinder und Jugendliche mit den sonderpädagogischen Schwerpunkten Lernen (LE) und Emotionale Unterstützung (ES); nachrangig Sprache (SQ) und mit nur geringen Anteilen Hören und Kommunikation (HK) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KME).
In jeder Jahrgangsstufe bildet die Schule eine so genannte Schwerpunktklasse, in der bis zu 7 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. Weitere Schüler/innen werden nach individuellen Gesichtspunkten auf die übrigen Klassen verteilt.
Aktuell besteht das Inklusionsteam aus acht Personen: Lehrer/innen mit Fakultas Sonderpädagogik, aber auch Regelschullehrer/innen bzw. so genannte „MPT-Kräfte“. Konzeptionell werden die Sonderpädagog*innen jeweils einer Stufe zugeordnet – mit überwiegendem Stundenanteil in der Schwerpunktklasse.
Bezogen auf sämtliche formale Vorgehensweisen gelten die Bestimmung der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Diese werden hier nicht explizit aufgeführt.
Der Einsatz der Sonderpädagog/innen erfolgt überwiegend im Teamteaching in Doppelbesetzung. Ein Teil des Stundendeputats wird im Rahmen der jährlichen Stundenplanung durch Schulleitung gesetzt, über ca. 50 % der Stunden können die Kolleg/innen jedoch bedarfsgerecht und situativ verfügen – Hospitation, Kleingruppen- oder Einzelförderung, Beratung oder Teamteaching sind gleichermaßen möglich und bezogen auf das Deputat gleichwertig.
In Einzelfällen – und selbstverständlich auch auf Wunsch – erteilen die Sonderpädagog/innen auch verantwortlich Klassenunterricht. Dies wird überwiegend in den Klassen der Fall sein, in denen die Kolleg/innen auch als Klassenleitungen eingesetzt sind. Vertretungsunterricht ist in den so genannten Bereitschaftsstunden (wie bei allen anderen Kolleg/innen) möglich – Doppelbesetzungen der Sonderpädagog*innen werden nur im Ausnahmefall aufgelöst.
Die „umgewandelten“ Stellen für sonderpädagogische Förderung werden für den Ausbau / Intensivierung des Teamteachings in den Schwerpunktklassen genutzt – überwiegend in den Lernzeiten und Hauptfächern. werden im Rahmen des Forder/Förderkonzepts im so genannten "Lernbüro" eingesetzt und im "TOR-Raum" genutzt (ein unterrichtsergänzendes Angebot am Nachmittag in Kleingruppen)
Für den Unterricht gilt das Prinzip des Gemeinsamen Lernens.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen weitestgehend am Klassen- und Fachunterricht teil. Grundsätzlich haben demnach alle Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Unterricht im Blick.
Die Lerngruppe arbeitet weitestgehend am gemeinsamen Unterrichtsgegenstand (Thema). Dabei werden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen berücksichtigt. Es gelten individuelle Anforderungsniveaus.
Es werden Unterrichtsformen genutzt, die kooperatives Lernen fördern. Die Schüler*innen lernen miteinander und profitieren voneinander. Es gibt einen Vorrang der inneren vor der äußeren Differenzierung.
Bei Bedarf kann eine Kleingruppenförderung stattfinden. Hierbei erfolgt keine Festlegung auf Schüler*innen mit Förderbedarf, sondern eine flexible Handhabung auch für weitere Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und leistungsstarke Schüler*innen erfolgt.
Der Lernprozess und die Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird von allen, insbesondere aber von den sonderpädagogischen Lehrkräften begleitet. Als Grundlage der Förderung dienen die diagnostischen Erkenntnisse aus der sonderpädagogischen Überprüfung im Rahmen der AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung), die regelmäßig aktualisiert werden.
In einem individuellen Förderplan werden zu Beginn jedes Schuljahres ausgehend von den Stärken und Unterstützungsbedarfen der Schüler*innen in der Regel drei Förderziele als Schwerpunkte festgelegt. Zu dieser Planung gehören auch die entsprechenden Unterstützungsangebote und Fördermaßnahmen sowie Überlegungen zu ihrer konkreten Umsetzung.
Der Förderplan wird mit den Schüler*innen und den Erziehungsberechtigten besprochen, die Ziele und die Schritte dahin werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls neuen Erfordernissen angepasst. Dabei spielen gemeinsame Rückblicke und Reflexionen eine wichtige Rolle, denn das Erreichen kurz-, mittel- und langfristiger Ziele ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.
Eine Übersicht der möglichen Schulabschlüsse für Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen gibt es hier. Schüler*innen, die zielgleich unterrichtet werden, können sämtliche angebotenen Schulabschlüsse erwerben. Sie erhalten auch die regulären Notenzeugnisse.
Für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten in Klasse 5 keine Noten, weder in Tests, Klassenarbeiten oder auf dem Zeugnis.
Die Textzeugnisse drücken Lernentwicklung und Leistungsstand in den Fächern aus. Sie beschreiben Kompetenzen, die die Schüler*innen erworben haben.
Das Erstellen der Zeugnisse nehmen die Klassenlehrerteams vor. Die Sonderpädagog/innen stehen beratend zur Verfügung.
Ab Klasse 6 sind Noten ergänzend zu den Texten auf dem Zeugnis möglich. Jedoch setzt die Bewertung des Leistungsstandes in einzelnen Fächern zusätzlich mit Noten voraus, dass die Leistungen der jeweils vorausgehenden Jahrgangsstufe Hauptschulniveau entsprechen.