LRS & Nachteilsausgleich

Allgemeine Grundlagen

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens legt im § 1 für jeden Schüler und jede Schülerin das Recht auf individuelle Förderung fest. Schulleitung und Kollegium der Heinrich-Böll-Gesamtschule als ‚Schule für Alle’ fühlen sich dieser Festlegung in besonderer Weise verpflichtet und verstehen darunter sowohl die Forderung lernstarker als auch die Förderung langsam lernender Schülerinnen und Schüler (SuS), die in vielfältiger Weise im Schulkonzept verankert ist.

Ein Teil der SuS hat dabei mit Problemen beim Erlernen des Lesens und / oder
(Recht-)Schreibens zu kämpfen und bedarf der Unterstützung, die im Folgenden konkretisiert wird.

Allgemeine Informationen

Seit geraumer Zeit besteht bezüglich des Themas ‚LRS’ eine wissenschaftliche Diskussion hinsichtlich der Trennlinien von LRS, Legasthenie und LeseRechtschreibstörungen. Damit einher geht auch eine Verunsicherung hinsichtlich der sog. medizinischen und der sog. pädagogischen Position.

Festzuhalten ist, dass in den schulrechtlichen Dokumenten (unter Einbeziehung des sog. LRS-Erlasses, Bass 14-01) diese Unterscheidung nicht getroffen wird, daher bedarf es für die (schulische) Förderung keiner medizinischen Diagnose bedarf.

Da die Beherrschung der Schriftsprache, also das Lesen und Schreiben, für die sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben von besonderer Bedeutung ist, gehört dieser Bereich zu den grundlegenden Aufgaben der Grundschule. Die Lese- und Rechtschreibsicherheit muss in der Sekundarstufe I kontinuierlich weitergeführt werden.

Bei SuS, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens beobachtet werden, sind deshalb besondere schulische Fördermaßnahmen nötig.

In der Regel werden diese besonderen Schwierigkeiten von der Deutsch-Lehrkraft festgestellt, die die SuS kontinuierlich beobachten. Sie tauschen sich gemeinsam mit den Förderlehrkräften und Fachkollegen über die weitere Förderung aus.

Dabei ist laut LRS-Erlass das entscheidende Kriterium, dass die Lese- und / oder Rechtschreibleistungen über den Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht den Anforderungen entsprechen, also mit ‚mangelhaft’ oder ‚ungenügend’ bewertet werden müssen.

Für eine gezielte Förderung ist es wichtig,

a) das Bedingungsgefüge der Lese-Rechtschreibschwäche genau zu kennen und
b) die Lernsituation der SuS daraufhin genau zu analysieren.
Zu möglichen Einflussfaktoren gehören:
a) schulische (z.B. Didaktik und Methode des Schreiblehrgangs, Lehrerverhalten)
b) soziale (z.B. häusliches Umfeld, Verhalten der Mitschüler)
c) emotionale (z.B. Lernfreude, Belastbarkeit)
d) kognitive (z.B. Stand der Lese-Schreibfertigkeit)
e) physiologische (z.B. Motorik, Seh- und Hörfähigkeit)

Die schulischen Fördermaßnahmen lassen sich differenzieren in
1. allgemeine Fördermaßnahmen, die im Rahmen des (Deutsch-)Unterrichts
durchgeführt werden, z.B. durch Binnendifferenzierung, und
2. zusätzlichen Fördermaßnahmen, die als schulische Förderkurse in die Stundentafel integriert werden.

(Darüber hinaus kann sich in Einzelfällen die Notwendigkeit ergeben, den Rat von Schulpsychologen oder in der LRS-Diagnose erfahrenen Fachleuten einzuholen.)

Allgemeine Inhalte der Förderung sind u.a.
a) Leseübungen, die die Sprach- und Lesefähigkeit fördern und zum selbstständigen Lesen anregen bzw. Lesefreude wecken.
b) Schreibübungen, die zur formklaren und zügigen Handschrift führen sowie
c) Rechtschreibübungen, die die Rechtschreibsicherheit verbessern.

Darüber hinaus sollen auch Themen wie eigenverantwortliches Arbeiten, Arbeits- und Lernstrategien sowie Hilfen im Umgang mit LRS behandelt werden.

Um die Leistungsbereitschaft der SuS aufzubauen bzw. zu erhalten, ist es notwendig, selbst kleine Lernfortschritte konsequent rückzumelden. Sollten keine Erfolge sichtbar werden, ist der Ansatz der Förderung zu überdenken.

 

Erwerben trotz aller schulischer Bemühungen einzelne SuS nicht die grundlegenden Kenntnisse im Lesen und (Recht-)Schreiben (etwa aufgrund psychischer Beeinträchtigung oder neurologischen Auffälligkeiten), weist die Schule die Erziehungsberechtigten auf geeignete außerschulische Förder- und Therapiemöglichkeiten hin (z.B. Schulpsychologische Beratungsstellen, Sprachtherapien usw.)
Dabei sollten schulische wie außerschulische Förderung aufeinander abgestimmt werden.

Konzept zur Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz an der Heinrich-Böll-Gesamtschule.

Wie oben erwähnt ist die Grundlage der Feststellung der LRS die kontinuierliche Beobachtung der SuS im Unterricht durch die (Deutsch-) Fachkollegen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lernsituation.

Maßstab dabei ist eine nicht ausreichende Lese- und / oder Rechtschreibleistung über den Zeitraum von mindestens drei Monaten hinweg. Zusätzlich werden für den Jahrgang 5 ggf. bereits vorhandene externe Gutachten sowie LRS relevante Hinweise aus der Grundschulzeit mit einbezogen. Eine erneute externe psychologische oder medizinische Diagnose zur Feststellung ist nicht notwendig.

Darüber hinaus führt die Heinrich-Böll-Gesamtschule im 1. Halbjahr der Klasse 5 zur Überprüfung der Rechtschreibleistungen die Hamburger Schreibprobe (HSP) durch, um betroffene SuS frühzeitig zu erkennen. Die Auswertung der Ergebnisse wird bei der Einrichtung notwendiger Förderkurse angemessen berücksichtigt.

Unter dem Gedanken ‘Schule für alle’ verstehen alle Lehrkräfte der Heinrich-Böll Gesamtschule auch die Aufgabe die SuS in ihrem Selbstverstrauen zu stärken, Frustration, Hausaufgabenstress und Schulangst abzubauen sowie den Kindern und Jugendlichen ihre Stärken bewusst zu machen und Erfolgserlebnisse in unterschiedlichen Bereichen zu ermöglichen. Die Schule soll als Ort verstanden werden, wo Kinder und Jugendliche gerne leben und
lernen.

Unter dem Gedanken ‚Schule für alle‘ verstehen alle Lehrkräfte der Heinrich-Böll Gesamtschule auch die Aufgabe die SuS in ihrem Selbstverstrauen zu stärken, Frustration, Hausaufgabenstress und Schulangst abzubauen sowie den Kindern und Jugendlichen ihre Stärken bewusst zu machen und Erfolgserlebnisse in unterschiedlichen Bereichen zu ermöglichen. Die Schule soll als Ort verstanden werden, wo Kinder und Jugendliche gerne leben und lernen.

Die allgemeine Förderung aller SuS erfolgt im Klassenverband durch die Maßnahmen innerer Differenzierung, in den Hauptfächern etwa durch Aufgabenstellungen in verschiedenen Kompetenzniveaus. Zusätzlich gilt es bei den betroffenen SuS Hürden abzubauen, etwa durch das Gewähren von mehr Zeit oder auch bei der Textformatierung, z.B. durch klar und gleichmäßig strukturierte Arbeitsblätter.

Die zusätzlichen Fördermaßnahmen für die SuS mit besonderen Schwierigkeiten finden im Rahmen der LRS-Förderkurse statt. Ab Jahrgang 5 bietet die Schule bis einschließlich Jahrgang 7 bei entsprechendem Bedarf ein bis zwei LRS-Förderkurse an. Teilnehmer/innen sind SuS, die bei der Testung ein unterdurchschnittliches Ergebnis erzielt haben und / oder aufgrund der oben genannten Kriterien einer Förderung bedürfen.

Um bestmögliche Förderung zu gewährleisten zu können, werden möglichst kleine Kurse angeboten. Die LRS-Förderkurse werden durch Deutschlehrer*innen durchgeführt und sind für die betroffenen SuS verpflichtend.

Darüber hinaus bietet die Schule auf freiwilliger Basis im Rahmen der
Arbeitsgemeinschaften eine Lese-AG an. In dieser können interessierte SuS in der schuleigenen Bibliothek eigenständige Leseerfahrungen sammeln, werden jedoch durch spielerische Leseübungen in ihrer Lesefähigkeit gefördert.

Die Heinrich-Böll-Gesamtschule folgt im Rahmen der Leistungsbewertung den Vorgaben des sog. LRS-Erlasses, der für betroffene SuS zwei besondere Regelungen vorsieht, den Nachteilsausgleich und den sog. Notenschutz.

 

Der Nachteilsausgleich (NA) wird so verstanden, dass er den individuellen Nachteil, in diesem Fall die besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben, tatsächlich ausgleicht, um eine Chancengleichheit bei der Leistungsmessung herzustellen. Gerade bei den nicht betroffenen SuS und deren Eltern darf der NA nicht als Bevorzugung verstanden werden und sollte ggf. auch von den Lehrkräften entsprechend kommuniziert werden.

Der NA wird individuell auf die betroffene Person abgestimmt und kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden, z.B. durch Verlängerung der Arbeitszeiten, durch Nutzung eines Laptops oder durch geeignete Textformatierung etc.

Bei der Wahl des angemessenen NAs sind die Lehrkräfte auf die Beratung der Erziehungsberechtigten angewiesen. Der NA wird in allen Fächern bei schriftlichen Übungen (Lernzielkontrollen,
Vokabeltests etc.) und bei Klassenarbeiten gewährt. Dies betrifft auch wegen der Textaufgaben das Fach Mathematik.

Die zweite Regelung, das Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung, kurz Notenschutz, besagt laut Erlass in 4.1, dass die Rechtschreibleistung bei der Bewertung von schriftlichen Übungen und Klassenarbeiten nicht berücksichtigt wird.

Der Erfolg der Fördermaßnahmen wird kontinuierlich von den Deutschlehrkräften auf Grundlage der Beobachtungen im Unterricht und durch individuelle Testungen kontrolliert.

Sie bilden in Absprache mit den anderen Lehrkräften der jeweiligen Klasse sowie mit den Erziehungsberechtigten (ggf. auch mit außerschulischen Therapeuten) die Grundlage für die Zuweisung in den jeweils folgenden LRS-Förderkurs sowie für die weitere Gewährung eines Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes auch über das sechste Schuljahr hinaus.

Dabei sollte die Teilnahme an einem LRS-Förderkurs mindestens ein Schulhalbjahr betragen.

Laut LRS-Erlass ist der Anteil der Lese- und Rechtschreibleistungen für die Deutschnote zurückhaltend zu gewichten und darf bei der Entscheidung über Versetzung oder Vergabe von Abschlüssen keine Ausschlag gebende Rolle spielen.

Laut Beschluss der Deutsch-Fachkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule ist die Teilnahme der SuS an einem LRS-Förderkurs auf dem Zeugnis vermerkt, die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dagegen nicht.

 

Um den Schwierigkeiten der SuS beim Lesen und Schreiben erfolgreich begegnen zu können, ist ein enger regelmäßiger Austausch aller beteiligten Lehrkräfte, SuS, Eltern und ggf. Therapeuten erforderlich, um ein gemeinsames Vorgehen zu planen.
Falls SuS sich in einer außerschulischen Therapie befinden, ist eine
Schweigepflichtsentbindung durch die Erziehungsberechtigten wünschenswert, um sich über eine mögliche Verzahnung von Therapie und Unterricht auszutauschen.

Des Weiteren dienen die Gespräche der Lehrkräfte untereinander auch zur verbindlichen Festlegung des geeigneten Nachteilsausgleichs in allen Fächern. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen (je nach Absprache) Gespräche unter allen Beteiligten initiiert, um Rückmeldungen zu geben und den Erfolg der Fördermaßnahmen sowie die Art des Nachteilsausleichs zu überprüfen.

Bei Feststellung einer LRS im Sinne des Erlasses wird diese in der Schülerakte gesondert vermerkt. Außerdem werden nach Gespräch aller Beteiligten der Notenschutz sowie die Art des Nachteils-ausgleichs dokumentiert. Dasselbe Vorgehen erfolgt für Schweigepflichtsentbindungen seitens der Therapeuten,
Gesprächsprotokolle sowie für die Förderung relevante Beobachtungen durch Lehrkräfte.

 

Relevante rechtliche Vorgaben bzw. Informationen zum Nachlesen