LRS & Nachteilsausgleich

Allgemeine Grundlagen

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens legt im § 1 für jeden Schüler und jede Schülerin das Recht auf individuelle Förderung fest. Schulleitung und Kollegium der Heinrich-Böll-Gesamtschule als ‚Schule für Alle’ fühlen sich dieser Festlegung in besonderer Weise verpflichtet und verstehen darunter sowohl die Forderung lernstarker als auch die Förderung langsam lernender Schülerinnen und Schüler (SuS), die in vielfältiger Weise im Schulkonzept verankert ist.

Ein Teil der SuS hat dabei mit Problemen beim Erlernen des Lesens und / oder
(Recht-)Schreibens zu kämpfen und bedarf der Unterstützung, die im Folgenden konkretisiert wird.

Allgemeine Informationen

Konzept zur Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz an der Heinrich-Böll-Gesamtschule.

Relevante rechtliche Vorgaben bzw. Informationen zum Nachlesen